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| Gebührenordnung | ||||
| der Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. | ||||
| 1. | Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach den von der Mitgliederversammlung des eingetragenen Vereins "Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V." beschlossenen Gebührentarifen erhoben. | |||
| 2. | Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. | |||
| 3.1 | Die Unterrichtsgebühren werden für ein Schuljahr berechnet. Sie werden monatlich durch Lastschriftverfahren eingezogen. | |||
| 3.2 | Auch in den Ferien (siehe Schulordnung) werden die Gebühren in voller Höhe erhoben. | |||
| 3.3 | Ordentliche Kündigungen sind nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum 31. März und zum 30. September eines jeden Jahres möglich. Außerordentliche Kündigungen sind nur aus wichtigen Gründen möglich. Sie sind schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe mitzuteilen. | |||
| 4.1 | Bei der Teilnahme am Unterricht mehrerer Geschwister einer Familie, wird folgende Ermäßigung der Gebühren gewährt: für das 2. Kind 10% der Jahresgebühr für das 3. Kind 20% der Jahresgebühr für das 4. Kind 30% der Jahresgebühr für das 5. Kind und jedes weitere Kind 40% der Jahresgebühr |
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| 4.2 | Für Schüler aus Familien, die nachweislich Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII bzw. Arbeitslosengeld II nach dem SGB II erhalten, kann - soweit diese sich ausschließlich auf die Regelsatzleistung bezieht - für die Dauer des Bezugs dieser Leistung auf Antrag eine 50%ige Ermäßigung der Unterrichtsgebühren gewährt werden. Die Einstellung der Leistung ist unaufgefordert mitzuteilen. | |||
| 5. | Für die Ergänzungsfächer, die zusätzlich zum Hauptfach erteilt werden, wird keine Unterrichtsgebühr erhoben. | |||
| 6. | Tarif zur Gebührenordnung | |||
| 6.1 | Unterricht für kindergeldberechtigte Teilnehmer: | Gebühren | ||
| monatlich | jährlich | |||
| Musikalische Früherziehung wöchentlich 45 min | 20,00 € | 240,00 € | ||
| Musikalischer Elementarkurs wöchentlich 60 min | 20,00 € | 240,00 € | ||
| Instrumental- und Gesangsunterricht | ||||
| a) Einzelunterricht wöchentlich 1/2 Stunde (25 min) | 48,00 € | 576,00 € | ||
| b) Einzelunterricht wöchentlich 1 Stunde | 75,00 € | 900,00 € | ||
| c) Gruppenunterricht wöchentlich 1 Stunde (45 min) | (2 Schüler) | 40,00 € | 480,00 € | |
| (3 Schüler) | 35,00 € | 420,00 € | ||
| (4 Schüler) | 30,00 € | 360,00 € | ||
| (5 Schüler) | 28,00 € | 336,00 € | ||
| d) Kombinationsunterricht (ab 3 Schüler) Einzel- und Gruppenunterricht im Wechsel nach Einteilung des Lehrers, wöchentlich 1 Stunde (45 min) |
38,00 € | 456,00 € | ||
| e) Mit Schulen. Kindergärten und Vereinen sind Sondervereinbarungen möglich |
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| 6.2 | Beim Instrumental- und Gesangsunterricht für Teilnehmer nach Vollendung des 18. Lebensjahres, die für sich keine Kindergeldberechtigung nachweisen, beträgt die Gebühr das 1,5 fache der Gebühr aus Ziffer 6.1 | |||
| 6.3 | Bei Ergänzungsfächern für Teilnehmer, die kein Hauptfach belegt haben, beträgt die monatliche Gebühr 10,00 € | |||
| 7. | Die Gebühr für Mietinstrumente beträgt je Instrument monatlich 6,00 € im 1. Jahr, monatlich 10,00 € im 2. Jahr und monatlich 12,00 € ab dem 3. Jahr. Eine volle Monatsgebühr wird auch erhoben, wenn das Instrument später als am 03. eines Monats in der Geschäftsstelle der Kreismusikschule abgegeben wird. | |||
| 8. | Die Gebührenordnung tritt am 01.08.2010 in Kraft. | |||